Politische Verfolgung durch die NSDAP


Wenn man heute von der Wasserbrücke aus auf die Laufer Burg blickt, dann sieht man mit dem Schlossplatz einen kleinen, schön angelegten Park. Im 19. bis über die Wende zum 20. Jahrhundert stand an dieser Stelle allerdings ein massiver Bau, der den Blick auf die Burg verstellte und den heutigen Grundriss des Parks vorgibt: Das ehemalige Amtsgerichtsgefängnis.

Das Gefängnis war über die Brücke mit dem Amtsgericht verbunden, das sich von 1810 bis 1930 in der Burg befand und später nur noch eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hersbruck war. In den 1920er Jahren wurde der Gefängnisbetrieb eingestellt, das Gebäude selbst erwarb 1932 die Stadt Lauf.

Nur ein Jahr später nutze man das leerstehende Gefängnisgebäude, um ein Verbrechen der Diktatur vor Ort durchzusetzen.

Das Amtsgerichtsgefängnis kurz vor seinem Abbruch im Jahr 1936

Bereits im Vorfeld des Wahlkampfes zur Kommunalwahl 1933 wurde die schon dezimierte, aber noch zugelassene SPD-Fraktion und ihre wenigen Mitglieder stark unterdrückt.

Nach dem Vorbild der vorhergehenden Reichstagswahl, waren zu dieser Wahl das letzte Mal mehrere Parteien zugelassen. Die SPD-Stadträte in Lauf waren gemäß Vorgabe der nationalsozialistischen Diktatur von den Sitzungen fernzuhalten. Die Laufer SPD-Stadträte wurden zum Rücktritt aufgefordert, weigerten sich aber ihre von den Laufer Wählern erhaltenen Mandate aufzugeben und widersetzten sich strikt sämtlichen Aufforderungen. Am 22. Juni wurde die SPD dann gänzlich im gesamten Reich verboten.

Der 30. Juni 1933, der Freitag vor dem Kunigundenfest dieses Jahres, sollte als ein denkwürdiger Tag in die Geschichte des Laufer Stadtrates eingehen, markiert er doch den Zeitpunkt einer Katastrophe in der Geschichte der Laufer SPD.

In der Stadtratssitzung vom 30.06.1983, also genau 50 Jahre später, erinnerte Stadtrat Gottfried Siebel an diesen Tag und betitelt ihn als einen der “tragischen Tiefpunkt in einer Entwicklung, die mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und dem Ermächtigungsgesetz begann.”

Das Gerichtsgefängnis während des Abbruchs 1936

An diesem Tag im Jahr 1933 wurden die Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion am frühen Morgen um 5 Uhr von zuhause abgeholt und in das leerstehende Amtsgerichtsgefängnis gebracht, das man zur Sicherheit noch mit SA-Männern umstellen ließ. Mit einem Transportwagen wurden die Männer gegen 8.30 Uhr in des Konzentrationslager Dachau überführt, das ursprünglich maßgeblich zur Inhaftierung politischer Gegner errichtet worden war und im März 1933 auf dem Gelände einer ehemaligen Fabrik in Betrieb ging. Der Tag sich unbequemer politischer Gegner zu entledigen war klug gewählt: die Laufer waren mit den Vorbereitungen zum alljährlichen Kunigundenfest beschäftigt und so konnte die plötzliche und schnelle Überführung der Stadträte gut verschleiert werden.

Bei den verhafteten SPD-Stadträten handelte es sich um Konrad Merkel, Johann Meyer, Jakob Meyer, Andreas Scherber, Johann Schreiner und Georg Oertel.

Aus den Briefen Andreas Scherbers aus dem Konzentrationslager an seine Frau Anna und anderen Berichten von Zeitzeugen wissen wir, dass die SPD-Stadträte im Konzentrationslager zahlreiche Misshandlungen erlitten haben, wobei es den Jüngsten unter ihnen – Konrad Merkel – wohl am schlimmsten getroffen hatte. Das Stadtarchiv Lauf verwahrt diese Briefe innerhalb des SPD-Fraktionsarchivs.

Doch selbst in Dachau widersetzte man sich zunächst noch den Rücktrittserpressungen. Ein Zitat Andreas Scherbers beweist das schlimme Vorgehen gegen sie im Konzentrationslager: “Was uns hier an Gemeinheit, Brutalität, Sadismus und Grausamkeit erwartete, kann sich kein normal empfindender Mensch vorstellen.” In einem von der SS zensierten Brief vom 16. Juli 1933 erwähnt Scherber allerdings, dass letztendlich doch alle die Verzichtserklärung unterschrieben haben. Insgesamt verbrachten die meisten von ihnen drei Monate im Konzentrationslager. Nur Andreas Scherber war gezwungen, ganze sechs Monate dort auszuhalten. Seinen Entlassungsschein stempelte man mit dem Datum „13.12.1933“. Ein Schreiben der bayerischen Polizei an Scherbers Frau Anna berichtet davon, dass die Bitte um Aufhebung der Schutzhaft im August 1933 abgelehnt worden war. Es hieß darin, dass die Voraussetzung für eine Entlassung nach drei Monaten eine gute Führung der Verhafteten sei. Aufgrund mehrerer Berichte, die der Polizei vorlagen, sei das im Falle Ihres Mannes allerdings nicht der Fall gewesen.

Brief Andreas Scherbers vom 30. Juli 1933 aus dem KZ Dachau an seine Frau Anna, Teil 1
Brief Andreas Scherbers vom 30. Juli 1933 aus dem KZ Dachau an seine Frau Anna, Teil 2
Brief Andreas Scherbers vom 30. Juli 1933 aus dem KZ Dachau an seine FrauAnna, Teil 3

Heute existiert das Amtsgerichtsgefängnis in Lauf nicht mehr. Zur Aufwertung des Stadtbildes für Touristen und Einheimische, wie sie im Sinne nationalsozialistischer Propaganda auch am Marktplatz stattgefunden hatte, gehörte natürlich auch die Betonung der mittelalterlichen Kaiserburg im Stadtbild. Besucher der Stadt hatten zudem wohl häufiger bedauert, dass das Gefängnisgebäude den Blick auf die Burg versperrte. Lehrer Karl Schuster beschreibt das Amtsgerichtsgefängnis in der Zeitschrift “Fränkische Heimat” von 1937, als einen “hässlichen Steinhaufen”. 3000 Reichsmark lässt sich die Stadt den Abbruch des Gebäudes im Jahr 1936 kosten. Nach dem Abriss entsteht an der freien Stelle ein Platz. Am 1. Mai 1933 benannten ihn die nationalsozialistischen Machthaber im Rahmen einer feierlichen “Weihehandlung” zum 1. Mai nach dem von KPD-Mitgliedern getöteten und zum “Märtyrer der Bewegung” stilisierten Sturmführer der SA in “Horst-Wessel-Platz” um.

Während des Abbruchs im Juli 1936

Am 23. Mai 1938 kündigt ein großer Titel in der Pegnitz-Zeitung an: “Laufs Kaiserschloss jetzt in seiner ganzen Schönheit sichtbar”, nachdem das Gefängnis sowie eine Plakatsäule entfernt worden waren. Außerdem sei der “hässliche Bau” nun endlich abgerissen worden, der Blick auf das Schloss frei und “die Stadt … wieder in einem Punkt schöner geworden”, wie es an selber Stelle heißt. In einem weiteren Zeitungsartikel vom 28. Juli 1938 wird bereits ein Projekt erwähnt, das für den Platz eine Grünfläche und ein Mahnmal zum “Heldengedenken” vorsieht. Beides wurde ein Jahr später umgesetzt. Der Künstler Emil Wagner aus Sonneberg (1888-1956), der bereits eine Führerbüste für das Rathaus angefertigt hatte, lieferte den Gedenkstein für den Platz. Ebenso wurden die Bäume, die den Blick zur Burg verstellten, entfernt und das historische Bauwerk an festlichen Tagen zusätzlich mit Scheinwerfern angestrahlt. Erst im Juni 1945 nach Kriegsende und dem Ende der Diktatur, erhielt die Freifläche den Namen “Schlossplatz”.

Blick über den heutigen Schlossplatz auf die Laufer Burg aus dem Sommer 2023.
Foto: Stadt Lauf, Andreas Kirchmayer